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Trotz Notbremse: Click & Collect soll erlaubt bleiben

Zwei Passanten stehen vor einem geschlossenen Geschäft
Zwei Passanten stehen in einer Fußgängerzone vor einem geschlossenen Geschäft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
Zwei Passanten stehen in einer Fußgängerzone vor einem geschlossenen Geschäft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Das Land Baden-Württemberg will trotz der Notbremse in Corona-Hotspots dem Einzelhandel noch Abholangebote nach dem Prinzip Click & Collect erlauben. Das geht aus dem abschließenden Entwurf der grün-schwarzen Regierung für die neue Corona-Verordnung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt. Zwar sollen Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte in Kreisen mit über 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche schließen - doch Abholangebote und Lieferdienste sollen davon ausgenommen sein. Damit weicht das Land vom Gesetzentwurf des Bundes für eine Notbremse ab, der allerdings vom Bundestag und Bundesrat noch nicht beschlossen ist.

Nach den jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts in Stuttgart liegen nur noch sechs Stadt- und Landkreise im Südwesten unter der Inzidenz von 100. Darüber liegen 38 Kreise, davon 10 sogar über 200. Die neue Corona-Verordnung soll an diesem Sonntag verkündet werden.

Ab einer Inzidenz von über 100 dürfen nur noch Ladengeschäfte der Grundversorgung öffnen - also etwa Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Bei der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kunde verschärft das Land die Auflagen: von 10 auf 20 Quadratmeter bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter und von 20 auf 40 Quadratmeter bei Ladenflächen über 800 Quadratmeter.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die »Notbremse« auf Bundesebene gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern müssten Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden. Baden-Württemberg wollte nicht warten, bis der Entwurf im Bund beschlossen ist und hat die Notbremse schon in die neue Corona-Verordnung eingearbeitet. (dpa)