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Trotz Geflügelpest zunächst keine landesweite Stallpflicht

Trotz neuer Vogelgrippe-Fälle im Südwesten will das zuständige Ministerium derzeit keine landesweite Stallpflicht für Geflügel. Da es sich bisher nicht um ein flächendeckendes Seuchengeschehen handle, seien die Voraussetzungen für eine sogenannte Aufstallungsordnung nicht gegeben, hieß es im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart am Freitag auf dpa-Anfrage. Man stehe mit den Behörden und Experten in Kontakt, um auf Veränderungen sofort reagieren zu können. Besonders wichtig sei außerdem, dass Geflügelhalter, Tierparks und Zoos alle Maßnahmen einhielten. Das sei das »Gebot der Stunde«.

Warnung vor Geflügelpest in Baden-Württemberg
Ein weißer Hahn steht in einer Schar von braunen Hühnern. Die Vogelgrippe ist in Baden-Württemberg auf dem Vormarsch. (zu dpa »Jetzt auch in Stuttgart: Vogelgrippe weitet sich aus«) Foto: picture alliance
Ein weißer Hahn steht in einer Schar von braunen Hühnern. Die Vogelgrippe ist in Baden-Württemberg auf dem Vormarsch. (zu dpa »Jetzt auch in Stuttgart: Vogelgrippe weitet sich aus«)
Foto: picture alliance

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Wochen im Südwesten aus und ist eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich, sie kann in Nutzgeflügelbeständen hohe Verluste verursachen. Die Behörden verordnen bei Ausbrüchen strenge Maßnahmen, damit die Seuche nicht von Wildpopulationen auf Nutztiere übergreift.

Erst in dieser Woche wurden Geflügelpest-Fälle aus Remseck am Neckar, Heilbronn und Freiburg bekannt, dort gilt vorübergehend eine Stallpflicht für die Tiere. Auch Stuttgart und Kommunen in den Landkreisen Böblingen, Reutlingen, Tübingen oder Karlsruhe sind betroffen. Dem Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg reicht das nicht aus, er forderte bereits vergangene Woche eine landesweite Stallpflicht vorerst bis zum 31. März.

© dpa-infocom, dpa:230217-99-636980/2