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»Träume getötet«: Lebenslang für Messer-Attacke

Mit einem Küchenmesser wütet ein 32-Jähriger in einer Flüchtlingsunterkunft am Bodensee. Sechs Menschen werden verletzt, ein Mann stirbt. Das Urteil gegen den Asylbewerber hätte nicht höher ausfallen können. Sein Schlusswort irritiert.

Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Foto: Friso Gentsch

Es waren laut Staatsanwaltschaft nicht mehr als 14 Minuten, die das Leben von gleich mehreren Familien in einer Flüchtlingsunterkunft am Bodensee dramatisch verändert haben. 14 Minuten im vergangenen Sommer, in denen ein 32-Jähriger mit einem Messer wütete. Vier Frauen und zwei Männer wurden bei dem Angriff des Nigerianers zum Teil lebensgefährlich verletzt, ein Syrer starb. Das Landgericht Ravensburg verhängte am Donnerstag für die Taten gegen den Asylbewerber die Höchststrafe. Die Kammer verurteilte ihn zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung quasi ausgeschlossen.

Damit folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft und nannte die Taten »apokalyptisch«. Verurteilt wurde der Asylbewerber wegen Mordes und schwerer Körperverletzung in sechs Fällen. Die Verteidigung hatte auf 13 Jahre wegen Totschlags plädiert und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung. Angeklagt war der Mann wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Geschehen spielte der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer minuziös durch. Mit schnellem Schritt sei der Asylbewerber kaltblütig auf seine Opfer losgegangen. Die Frauen und Männer seien komplett wehrlos gewesen. Eine Frau habe mit ihrer Familie bei der Tat an einem Sonntagabend Deutsch gelernt, als der Täter unvermittelt im Raum stand und auf sie losging. Mit einem Sprung aus dem Fenster habe sie versucht sich zu retten. Der 32-Jährige sei hinterher gesprungen, auf ihr gelandet und habe mit dem Messer ihre Wange durchbohrt.

Auf eine andere Frau habe er vor deren kleinen Kindern eingestochen. Sie konnte sich in einem Zimmer verbarrikadieren. Um sie dazu zu bringen, die Tür zu öffnen, gab er sich später als Polizist aus - die Frau öffnete nicht. Den Syrer tötete er mit einem gezielten Stich in die Brust im Treppenhaus. Er war wegen der Schreie in die Unterkunft geeilt.

Die Frau des Getöteten meldet sich am letzten Prozesstag zu Wort. Ihr Mann habe sehr gelitten auf der Flucht vor dem syrischen Bürgerkrieg nach Deutschland, auf der Suche nach Sicherheit und mit dem Traum von einem besseren Leben für sich und seine drei Kinder. »Jetzt wurde er in diesem Land getötet«, sagte sie. Der Angeklagte habe nicht nur ihren Mann getötet, »er hat unsere Träume getötet«. In Flüchtlingsunterkünften müsse es mehr Sicherheit geben, forderte die Frau unter Tränen und nannte den 32-Jährigen einen Feigling.

Was der genaue Auslöser für die Bluttat war, sei auch nach der Hauptverhandlung unklar, sagte der Vorsitzende Richter. »Der Angeklagte war frustriert.« Er habe damit gehadert, dass es allen andere vermeintlich besser ginge als ihm. Dies sei ein treibendes Element gewesen. Der Angeklagte habe mit der Tat seinen Frust über das Leben abgelassen. Damit sei das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrunds erfüllt worden.

Der Mann war schon vor der Tat auffällig gewesen und hatten den Bewohnern gedroht. Eine psychische Erkrankung hatte ein Gutachter ausgeschlossen. In seinem Schlusswort verteidigte sich der 32-Jährige mit den Worten, er sei kein Feigling. Diesen Wortbeitrag nannte der Richter in seiner Urteilsbegründung irritierend.

© dpa-infocom, dpa:230215-99-608641/4