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Tod von Kind: Siebeneinhalb Jahre Haft für angeklagten Vater

Vor einem Jahr stirbt ein Kleinkind. Der Vater gibt zu, seiner Tochter ein Medikament in die Milch gegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord vor. Nun fiel das Urteil.

Prozess gegen Vater nach Tod von Kleinkind
Inga Berg (l), Verteidigerin des Angeklagten, steht im Landgericht Mannheim neben einem leeren Stuhl. Foto: Uwe Anspach/DPA
Inga Berg (l), Verteidigerin des Angeklagten, steht im Landgericht Mannheim neben einem leeren Stuhl.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Er mischte eine letztlich tödliche Dosis Beruhigungsmittel in die Milch seiner kleinen Tochter - deshalb ist der Vater des Kindes am Mittwoch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht in Mannheim wertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Der 24 Jahre alte Mann hatte zugegeben, seiner Tochter am 10. Juli 2022 in seiner Wohnung in Viernheim (Hessen) eine Tablette mit einem Antidepressivum in die Milch zerkleinert zu haben, ohne aber das 17 Monate alte Kind töten zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der von der Kindesmutter getrennt lebende Angeklagte habe zwar vorhersehen können, dass die Gabe des Medikaments auch zum Tod führen könnte, sagte der Vorsitzende Richter, jedoch sei das Gericht nicht überzeugt, dass er die Tötung billigend in Kauf nahm.

Der Angeklagte nahm den Richterspruch äußerlich ruhig zur Kenntnis. Die Urteilsbegründung verfolgte er weitgehend mit gesenktem Blick, Arme und Brille auf den Tisch vor sich gelegt.

Er hatte zum Prozessauftakt mitteilen lassen, dass er sich vor einem Jahr selbst töten wollte - und deshalb seiner Tochter ein Beruhigungsmittel gegeben habe. »Ich hatte in keiner Weise damit gerechnet, dass die Tablette bei meiner Tochter zum Tode führen könnte. Ich wollte nur sicherstellen, dass sie durchschläft«, hatte die Verteidigung aus einer Erklärung des 24-Jährigen verlesen.

Das Gericht bezeichnete den Plan einer Selbsttötung am Mittwoch als »Schutzbehauptung«. Der Angeklagte habe den Abend ungestört verbringen wollen, habe einen Fernsehfilm geschaut und mit einer Bekannten gechattet. »Andere Motive ließen sich hier nicht eruieren.«

Das Kind soll sich aufgrund der Dosis erbrochen haben. Weil seine Schutzreflexe herabgesetzt waren, atmete es das Erbrochene laut Anklage ein. Ein Notarzt versuchte noch, das Kind wiederzubeleben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Der Vater habe sich verliebt und wollte »seine Ruhe« haben, hatte die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer gesagt.

Sie hatte dem Mann vorgeworfen, gewusst zu haben, dass die Dosis eine tödliche Vergiftung zur Folge haben könnte. Im Prozessverlauf rückte sie vom Mordvorwurf aber ab. Zeugen hatten während der Verhandlung von einem liebevollen Umgang des Angeklagten mit dem Kind gesprochen.

Die Verteidigung hatte sich für fünf Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage wollte wegen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe gegen den Deutschen. Gerichtsort war Mannheim, weil dort das Kind im Krankenhaus gestorben war und die Ermittlungen dazu liefen.

Den Zeugenaussagen zufolge waren die Kindeseltern nur kurz zusammen. Nach »eskalierenden Konflikten« sei der Vater Anfang 2022 aus der gemeinsamen Wohnung im baden-württembergischen Mannheim mit der Tochter zu seinen Eltern nach Viernheim gezogen, hieß es.

Landgericht

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