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Tod eines Gastes: Prozess gegen Hotelbetreiber vor dem Ende

Hat ein Hotelbetreiber aus Stuttgart einen seiner Gäste nicht nur bestohlen, sondern auch ermordet? Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, aber der Angeklagte hat eine andere Version der Tat. Nun plädieren beide Seiten vor dem Landgericht.

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Foto: Jonas Walzberg

Nach dem gewaltsamen Tod eines Gastes geht der Prozess gegen einen angeklagten Hotelbetreiber aus Stuttgart seinem Abschluss entgegen. Während die Staatsanwaltschaft dem Mann vorwirft, seinen Gast aus Geldgier ermordet zu haben, weist der Unternehmer die Anschuldigungen zurück. Er habe sich gegen einen Angriff des Gastes gewehrt und erst später von der großen Summe Geld erfahren, die das Opfer besessen haben soll, hatte er im Prozessverlauf ausgesagt. Zwei Tage vor dem Urteil wollen die beiden Seiten am Montag (9.15 Uhr) vor dem Landgericht plädieren. Der Hotelchef steht seit dem vergangenen November wegen Mordes und veruntreuender Unterschlagung vor dem Landgericht in Stuttgart.

Laut Staatsanwaltschaft hat der 47-Jährige im Frühjahr 2021 einem vermögenden Gast zuerst eine große Summe Geld gestohlen und ihn - als der Mann ihm auf die Schliche kam - umgebracht. Er soll es demnach auf insgesamt 110 000 Euro aus dem im Safe gelagerten Besitz des Gastes abgesehen haben. Das spätere Opfer habe dies bemerkt und den Hotelier zur Rede gestellt. Das kostete ihn laut Staatsanwaltschaft am Ostersonntag das Leben: Der Hotelchef soll den Mann demnach unter einem Vorwand in den Abstellraum einer Tiefgarage des Hauses bestellt, auf ihn eingeschlagen und anschließend gewürgt haben. Die Leiche versteckte der Deutsche laut Staatsanwaltschaft mit Hilfe eines Bekannten in einem Wald in Esslingen bei Stuttgart.

Das Opfer hatte sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft ein Jahr lang in dem Hotel seines mutmaßlichen Mörders eingemietet und mehr als 400.000 Euro aus dem Verkauf seines Hauses im Safe hinterlegt. Die gestohlene Summe soll der finanziell angeschlagene Angeklagte unter anderem genutzt haben, um sie in Goldbarren umzuwandeln und sein geleastes Auto auszulösen.

Der angeklagte Hotelbetreiber hingegen sagte aus, er habe die Goldbarren mit eigenem Geld bezahlt. Der Gast sei bei einem verhängnisvollen Streit im Lagerraum umgekommen. Der Mann habe ihn geschlagen, er sei gegen einen Stapel Reifen gefallen, habe dann nach dem ersten besten Gegenstand gesucht, um sich zu verteidigen und damit zugeschlagen.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:230416-99-336656/4