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Tierquälerei im Stall: Haftstrafen für Allgäuer Landwirte

Vor drei Jahren sorgte der Allgäuer Tierschutz-Skandal für Schlagzeilen. Auf mehreren Höfen sollen Rinder gequält worden sein. Zwei Landwirte sind nun zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer von beiden muss sich sogar auf einen Gefängnisaufenthalt einstellen.

Prozess gegen Landwirte wegen Tierquälerei
Ein Landwirt (l) und sein Sohn (r) sitzen mit ihren Anwälten auf der Anklagebank. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Ein Landwirt (l) und sein Sohn (r) sitzen mit ihren Anwälten auf der Anklagebank.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Wegen Tierquälerei bei mehreren Dutzend Rindern sind zwei Allgäuer Landwirte am Dienstag zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Angeklagten, ein 25-Jähriger, wurde vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er darf zudem fünf Jahre lang kein Tier halten.

Sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Bei der Härte der Strafe hätten unter anderem das Alter des Mannes und sein angeschlagener Gesundheitszustand eine Rolle gespielt, sagte der Vorsitzende Richter Christian Liebhart. In erster Linie sei aber die unterschiedliche Zahl an Fällen entscheidend gewesen, für die die beiden Männer verurteilt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die beiden Männer gefordert. Selbst Laien hätten bei den kranken Rindern erkennen können, dass die Tiere in einem »erbärmlichen« Zustand gewesen seien. Die Verteidiger verwiesen auf die Geständnisse der beiden Angeklagten und sprachen sich für Haftstrafen unter zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Zumindest im Fall des 25-Jährigen folgte das Gericht dieser Argumentation aber nicht. Vater und Sohn seien zwar auch wegen finanzieller Schwierigkeiten ein Stück weit mit ihrem Betrieb überfordert gewesen, sagte Richter Liebhart. Dennoch zeugten ihre Taten von »Ignoranz gegenüber dem Tierschutz«. Beide Angeklagte hätten sich zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände auf ihren Höfen zu verbessern, beharrlich verweigert.

Die Landwirte waren mit ihrem Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) 2019 beim sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandal in die Schlagzeilen geraten. Damals wurden die Ermittler wegen Tierschutz-Verstößen auf mehreren Bauernhöfen in der Region aufmerksam, nachdem der Verein »Soko Tierschutz« Videos veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollen.

»Soko Tierschutz«-Vorsitzender Friedrich Mülln sagte am Dienstag, der Verein sei »hocherfreut« über das Urteil. »Es kann tatsächlich als historisch gewertet werden.« Das Urteil müsse eine »Signalwirkung« auf andere Verfahren haben, forderte Mülln. »Wir brauchen eine effektive Abschreckung in der industriellen Landwirtschaft, sonst bleibt es nur an uns Tierschutzorganisationen dagegen zu kämpfen, und das ist dann wirklich ein schwieriges Unterfangen.«

Im Laufe des kommenden Jahres sollen sich die Betreiber von zwei weiteren Bauernhöfen ebenfalls vor Gericht verantworten. Ende 2021 hatte das Landgericht Kempten bereits drei Landwirte aus dem Landkreis Oberallgäu wegen Tierschutz-Verstößen in mehr als 100 Einzelfällen zu Bewährungsstrafen verurteilt. In den betroffenen Betrieben hatten Kontrolleure überfüllte Ställe, abgemagerte Rinder und in Kot liegende Tiere gefunden.

© dpa-infocom, dpa:221128-99-698134/5