Das Gericht wolle eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) abwarten, sagte der Sprecher zur Begründung. Der BGH muss ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März auf deutsches Recht umlegen. Eine Entscheidung soll diesbezüglich am 26. Juni verkündet werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern werfen die Verbraucherschützer dem Stuttgarter Autobauer eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schadenersatz für betroffene Kunden erstreiten. Würde den mehr als 2800 Kundinnen und Kunden, die sich der Klage angeschlossen hatten, ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.
© dpa-infocom, dpa:230525-99-824374/2