BALINGEN. Das Landratsamt des Zollernalbkreises musste aufgrund von formaler Fehler einen Vergleich eingehen. Freie Fahrt herrscht demnach aber nur auf wenigen Kilometern zwischen Bodelshausen bis Hechingen-Nord.
Auf dem daran anschließenden Abschnitt bis Bisingen-Steinhofen bleibt es bei der Beschränkung von 120 Stundenkilometern. Zwischen Bisingen-Steinhofen und Balingen-Nord gilt ein Limit von 130 Stundenkilometern.
Voraussetzung für die Umsetzung der Entscheidung ist allerdings, dass das Landratsamt keinen Widerspruch einlegt. Landrat Pauli bedauert den Vergleich. Ziel der Geschwindigkeitsbegrenzung war es, die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Die Verkehrsteilnehmer würden mit einem Flickenteppich von Vorschriften konfrontiert, sagte der Landrat. (GEA)