Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens müssen zu 40 Prozent von der Klägerin Haenel und zu 60 Prozent von Heckler & Koch getragen werden. Die Aufteilung gilt häufig als Indiz dafür, wer sich in größerem Maße durchgesetzt hat.
Die Namen der beiden Unternehmen nannte das Bundespatentgericht nicht explizit, doch haben die Streitigkeiten zwischen beiden Sturmgewehrfabrikanten eine lange und in der Öffentlichkeit bekannte Vorgeschichte. Das Patent spielt eine zentrale Rolle für einen Auftrag der Bundeswehr für 120.000 Sturmgewehre. Zunächst war dieser überraschend an Haenel gegangen. Der Lieferant war dann aber wegen Verletzung des Patents von Heckler & Koch ausgeschlossen worden.
Was die Entscheidung des Bundespatentgerichts für das Vergabeverfahren bedeutet, ist unklar. Bei einer kompletten Nichtigkeit hätte Haenel argumentieren können, dass man ein nichtiges Patent auch nicht verletzten kann. Ob dafür auch die partielle Nichtigkeit reicht, werden voraussichtlich andere Gerichte entscheiden müssen. Zuletzt war das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Streit befasst, im Juni hatten die Richter eine Beschwerde von Haenel abgewiesen - damals aber noch mit dem anderen Stand zur Gültigkeit des Patents.
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