Logo
Aktuell Land

Teile Rastatts müssen nach Panne bei Briefwahl neu abstimmen

Vor mehr als einem Monat ist landesweit entschieden worden, wer in den Städten und Gemeinden künftig das Sagen hat. Doch diese Kommunalwahl muss zumindest in einigen Teilen Rastatts wiederholt werden.

Kommunalwahl - Briefwahl
Immer mehr Menschen entscheiden sich, per Post zu wählen. Aber pannenfrei ist das auch nicht. Deshalb müssen mehrere Ortsteile in Rastatt nun erneut ihre Kreuzchen machen. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Immer mehr Menschen entscheiden sich, per Post zu wählen. Aber pannenfrei ist das auch nicht. Deshalb müssen mehrere Ortsteile in Rastatt nun erneut ihre Kreuzchen machen.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Nach einer Panne bei der Kommunalwahl in Rastatt müssen die Abstimmungen in mehreren Ortsteilen wiederholt werden. Insgesamt hatten bei der Wahl am 9. Juni rund 1.000 Menschen ihr Votum nicht abgeben, weil sie trotz beantragter Briefwahl keine Stimmzettel bekommen hatten. Nach Angaben der Stadt hatte ein externer Dienstleister die Wahlunterlagen nicht versendet. Deshalb müsse in den fünf Ortsteilen Plittersdorf, Niederbühl, Ottersdorf, Wintersdorf und Rauental erneut gewählt werden, entschied das Regierungspräsidium. Ungültig seien die Ortschaftsratswahl in diesen Bezirken sowie zum Teil auch die Gemeinderats- und Kreistagswahlen. 

Bereits wenige Tage vor den Kommunalwahlen war bekannt geworden, dass es in Rastatt Probleme beim Versand der Unterlagen gegeben hatte. Digitale Anträge für die Briefwahl seien nicht ordnungsgemäß verarbeitet worden, teilte das RP mit. Beantragte Unterlagen waren daher nicht verschickt worden. Dennoch waren die Betroffenen durch einen Vermerk im Wählerverzeichnis von der Urnenwahl ausgeschlossen worden. Die Stadt hatte darauf aufmerksam gemacht. Rund 1.000 Betroffene hatten deshalb die Unterlagen erneut beantragt. Weitere 1.000 forderten hingegen keine neuen Wahlunterlagen an. 

»Damit wurde in den betroffenen Ortschaften gegen wesentliche Vorschriften der Wahlvorbereitung verstoßen«, entschied das RP. »Dieser Verstoß könnte angesichts der großen Anzahl von betroffenen Wahlberechtigten auch Auswirkungen auf das Ergebnis der Wahlen gehabt haben.« Die Panne betraf nur die Kommunal-, nicht auch die gleichzeitig stattfindende Europawahl.

 

© dpa-infocom, dpa:240716-930-175437/1