Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann am Donnerstag wurden die weiteren Knallkörper entdeckt. Diese seien teilweise gänzlich ohne Zulassungskennzeichnung oder der Klassifizierung F3 zugeordnet. Für Letztere wird für den Umgang eine spezielle Erlaubnis benötigt, die der 29-Jährige nicht besitze. Außerdem wurden bei der Durchsuchung Datenträger sichergestellt.
Hinweise auf eine politische Motivation oder auf die beabsichtigte Verwendung der Sprengstoffe zur Begehung einer anderen Straftat hätten sich nicht ergeben. Ermittelt werde laut Polizei nun auch zur Beschaffung der Böller und in Richtung möglicher Abnehmer für die Knaller.
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