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Tübinger Verpackungssteuer wird Fall fürs BVG

Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen befassen. McDonald's teilte am Freitag mit, eine Franchise-Nehmerin aus Tübingen habe Verfassungsbeschwerde erhoben. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte deren Eingang in Karlsruhe. Es geht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf.

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/DPA
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/DPA

Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald's-Filiale in der Universitätsstadt, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen.

McDonald's erklärte am Freitag, die Franchise-Nehmerin weiter zu unterstützen. »Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.« Eine bundesweite Lösung würde demzufolge nicht nur Planungssicherheit für die rund 200 lokalen mittelständischen Franchise-Nehmer und -Nehmerinnen bedeuten, sondern gleichzeitig auch notwendige Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite fördern.

Die Deutsche Umwelthilfe wiederum teilte mit: »Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern.« Die Verfassungsbeschwerde sei ein Spiel auf Zeit und solle wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. »Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht.«

Deutsche Umwelthilfe

VGH Mannheim zu Urteil Vorinstanz

Vollständiges Urteil des VGH Mannheim

Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil

Vollständiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

© dpa-infocom, dpa:230908-99-121331/3