GAGGENAU. Angaben dazu machte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Freitag nicht. Zunächst müsse geklärt werden, ob und wenn ja welche Rückschlüsse daraus auf den Zeitpunkt des Unfalls gezogen werden könnten.
Bei dem Mann war nach dem Unglück vom vergangenen Freitag Atemalkohol festgestellt worden - allerdings erst zweieinhalb Stunden nach dem tragischen Vorfall. Erst dann war er als Fahrzeughalter ermittelt und bei einem Bekannten angetroffen worden: Am Unfallort hatte die Polizei ein abgefallenes Autokennzeichen gefunden, dass sie auf die Spur des Mannes brachte. Auch das völlig demolierte Auto wurde sichergestellt.
Falls das Ergebnis der Blutprobe positiv sein sollte, ist zu klären, ob der Mann zum Zeitpunkt des Unglücks betrunken war oder erst danach Alkohol zu sich nahm. Er selbst hat bislang nicht gestanden und keine Angaben gemacht.
Der 47-Jährige steht im Verdacht, eine 54 Jahre alte Frau und deren kleinen Enkelsohn mit seinem Auto auf dem Gehweg erfasst zu haben. Die beiden Sterbenden soll er zurückgelassen haben, ohne Hilfe zu holen. Die Frau starb noch auf dem Weg in die Klinik. Das sieben Monate alte Kind, das im Kinderwagen gelegen hatte, erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.