Im Prozess gegen einen wegen Mordes an seinem Nachbarn angeklagten Mannes wird am Montag (13.30 Uhr) voraussichtlich das Urteil am Landgericht Stuttgart verkündet. Ihm wird vorgeworfen, mit einer doppelläufigen Schrotflinte den 45-Jahre alten Nachbarn getötet zu haben.
Zunächst war unklar, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Unter anderem wurde eine paranoide Schizophrenie geprüft. Nun schloss eine Sachverständige die Schuldunfähigkeit des zur Tatzeit 42 Jahre alten Griechen sicher aus, wie das Gericht mitteilte. Wie am Montag entschieden wird, bleibt jedoch weiter offen. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit ist möglich.
Während die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage eine Verurteilung wegen Mordes beantragten, forderte die Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren, die Nebenklage eine lebenslange und die Verteidigung maximal 9 Jahre. Alle Parteien beantragten darüber hinaus die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
So soll sich die Tat zugetragen haben
Am Tag der Tat warf das spätere Opfer laut Staatsanwaltschaft das Motorrad des Mannes um. Dadurch habe sich der Angeklagte am Kopf und an der Hand verletzt. »Aus Wut und Verärgerung vor allem wegen der Beschädigung seines Motorrades, aber auch um weitere Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten ein für alle Mal zu unterbinden, beschloss der Angeklagte, den Geschädigten zu töten«, sagte der Staatsanwalt.
Der Angeklagte umhüllte am Abend seine doppelläufige Flinte mit Müllsäcken, lief zum Hochparterre-Balkon des Nachbarn und klopfte ans Geländer, wie der Staatsanwalt weiter verlas. Als sein Nachbar den Balkon betreten habe, habe der Mann abgedrückt und sein Opfer tödlich verletzt.
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