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Tödlicher Angriff auf Seniorin: 15-Jähriger vor Gericht

Wenn Jugendliche schwere Straftaten begehen, ist der Schock oft besonders groß. Nicht ständig, aber immer mal wieder kommt es dazu. Woran liegt das?

Landgericht Ellwangen
An der Fassade des Landgerichts sind Emaileschilder mit Wappen und Schriftzügen »Landgericht Strafkammern« und »Staatsanwaltschaft«. Foto: Stefan Puchner/DPA
An der Fassade des Landgerichts sind Emaileschilder mit Wappen und Schriftzügen »Landgericht Strafkammern« und »Staatsanwaltschaft«.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Ein Jugendlicher soll im Januar eine Seniorin vom Fahrrad gestoßen haben, an ihren Verletzungen ist die 78-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge einen Tag später gestorben. Gegen den inzwischen 15-Jährigen hat unter anderem deswegen am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht Ellwangen begonnen. Das bestätigte das Landgericht. Die Verhandlung findet aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Angesetzt sind vier Prozesstage, ein Urteil könnte demnach in der kommenden Woche ergehen.

Der Jugendliche soll die 78-Jährige in Bad Mergentheim nordöstlich von Heilbronn unvermittelt vom Rad gestoßen haben. Das Motiv ist der Staatsanwaltschaft zufolge unklar, der Jugendliche und die Frau kannten sich demnach nicht.

Zum Tatzeitpunkt war der Junge 14. Wenige Tage davor soll der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge einen Rollstuhlfahrer nach einem Streit umgestoßen haben. Laut Anklage soll er außerdem im Februar zusammen mit einem noch unter 14-Jährigen auf einen Jugendlichen eingeschlagen haben, der am Boden lag.

Immer wieder werden Jugendliche zu Tätern. Laut dem Berliner Psychologen André Ilcin gibt es mehrere Ansätze für mögliche Ursachen: soziokulturelle, psychologische und psychopathologische.

Zu soziokulturellen Faktoren zählt etwa, wenn Jugendliche es milieubedingt schwer haben, weil sie zum Beispiel in Armut aufwachsen.

Psychologische Ursachen können demnach Störungen im Sozialverhalten sein, etwa wenn Jugendliche sich in schwierigen Phasen im Leben nicht adäquat regulieren können.

»Aber das ist nicht die Masse«, betont Ilcin. »Die meisten kriegen das schon hin und werden nicht kriminell.« Die meisten Kinder und Jugendlichen hätten ein Bewusstsein für Recht und Unrecht.

Ist dieses Bewusstsein eingeschränkt bis nicht gegeben, zum Beispiel durch eine Intelligenzminderung, ist demnach die Rede von psychopathologischen Ursachen.

Laut Juristin Theresia Höynck, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, bietet das Jugendstrafrecht genug Möglichkeiten, auf junge Straftäter einzugehen. Das Besondere sei, dass es nicht Schuld vergelten solle, sondern weitere Straftaten verhindern solle.

Die Entstehung von Jugendkriminalität sei komplex, deswegen sei auch die Reaktion darauf komplex, sagt Professorin Höynck. So könne man frühkindliche Gewalterfahrung oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht ändern, man könne jugendlichen Straftätern aber helfen, sie zu verstehen und damit umzugehen. Wichtig sei herauszufinden, wo individuell die Ursache für die Straftat liege.

Für die Arbeit mit straffälligen Jugendlichen brauche die Jugendhilfe eine gute Ausstattung und speziell geschultes Personal, betont Höynck. Das sei nicht durchgehend gegeben. »Wir brauchen keine neuen Gesetze«, sagt sie. »Wir brauchen eine gute Ausführung und eine gesellschaftliche Debatte, damit es sich für die Jugendlichen lohnt, sich wieder in die Gesellschaft einzubringen, damit sie wieder Lust haben, Teil davon zu sein.«

Website Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen

© dpa-infocom, dpa:230712-99-380415/6