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Tödlicher Angriff auf Nachbarn - 59-Jähriger vor Gericht

Ein Mann soll einen Nachbarn getötet und zwei weitere Menschen verletzt haben. Da er unter Schizophrenie leidet, könnte er dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung kommen. Nun begann der Prozess.

Justizgebäude Ulm
Ein psychisch kranker Mann muss sich vor dem Landgericht Ulm verantworten. (Symbolbild) Foto: Stefan Puchner/DPA
Ein psychisch kranker Mann muss sich vor dem Landgericht Ulm verantworten. (Symbolbild)
Foto: Stefan Puchner/DPA

Mehr als sieben Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Nachbarfamilie hat ein Sicherungsverfahren gegen einen psychisch kranken Mann am Landgericht Ulm begonnen. Der Beschuldigte soll im März dieses Jahres seinen 59-jährigen Nachbarn in Ulm mit einem Messer getötet und die Ehefrau sowie eine Tochter des Getöteten mit dem Messer verletzt haben.

Vorwurf der Anklagebehörde

Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Täter unter anderem Mord aus niedrigen Beweggründen und versuchten Mord vor. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen einer akuten Episode seiner Schizophrenie nicht schuldfähig gewesen sein dürfte. Da von ihm eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, werde seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. Der Mann ist seit dem Vorfall in einer psychiatrischen Einrichtung.

Der Mann ist bei dem Vorfall am 10. März laut Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass seine Nachbarn seinen Sohn getötet haben. Das habe er rächen wollen. Tatsächlich war seinem Sohn aber nichts geschehen. Der 59-Jährige soll mit einem Messer bewaffnet zur Wohnung seiner Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus gegangen sein. Als ihm die 58 Jahre alte Nachbarin geöffnet habe, habe er dieser zahlreiche und auch lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen am Hals zugefügt. Im Schlafzimmer der Familie habe er mit seinem Messer massiv auf seinen 59 Jahre alten Nachbarn eingestochen. Dieser starb. Später soll der Mann noch auf die 16 Jahre alte Tochter der Nachbarsfamilie eingestochen haben. Sie habe erhebliche Gesichtsverletzung erlitten. Eine Entscheidung könnte bis Mitte Dezember fallen.

© dpa-infocom, dpa:241018-930-263875/1