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Tödliche Stichverletzungen: Ehemann wegen Mordes vor Gericht

Schwer verletzt wird eine Mutter von zwei Kindern gefunden. Kurz darauf stirbt sie. Ihr Mann ist wegen Mordes angeklagt. Das Interesse an dem Prozess ist groß, rund 100 Menschen sitzen im Gerichtssaal.

Landgericht Karlsruhe
Außenaufnahme des Landgericht. Foto: Uli Deck/DPA
Außenaufnahme des Landgericht.
Foto: Uli Deck/DPA

Ein 37-Jähriger muss sich seit Montag vor dem Karlsruher Landgericht verantworten, weil er seine Ehefrau umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Mutter seiner beiden Kinder im März dieses Jahres mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Die 36-Jährige war verblutet, nachdem sie schwer verletzt im gemeinsamen Wohnhaus in Philippsburg (Kreis Karlsruhe) gefunden worden war.

Vor den etwa 100 Verfahrenszuschauern wollte sich der Angeklagte am Montag lediglich zu seinen Lebensumständen äußern. Zu den Vorwürfen schweigt der Deutsche seit Beginn der Ermittlungen. Nachdem der 37-Jährige zunächst gefasst gewirkt hatte, weinte er während der Vernehmung der ersten Zeugen. Er war wenige Tage nach dem Tod seiner Frau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte seine Ehefrau unter anderem deshalb tötete, weil er befürchtete, im Falle einer Trennung das Wohnhaus und die Kinder zu verlieren. Er soll am 18. März mehrfach unvermittelt auf die Frau eingestochen haben, als diese gerade gebacken habe. Der Vorwurf der Anklagebehörde: Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

Der Mann war nach eigener Aussage seit 2017 mit seiner Frau verheiratet. Die Eltern der getöteten Ehefrau sind jeweils als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt.

Für das Verfahren sind neun weitere Hauptverhandlungstermine bis Januar angesetzt. Laut Gericht soll der Prozess aber nach Möglichkeit noch vor Weihnachten beendet werden. Es sind zahlreiche Zeuginnen und Zeugen geladen.

Pressemitteilung vom 24. März 2023

Pressemitteilung vom 27. März 2023

© dpa-infocom, dpa:231112-99-920601/5