In die Gesamtstrafe flossen 17 Fälle des Missbrauchs ein, die der Mann um die 40 zwischen 2015 und 2017 an den beiden zur Tatzeit acht und 13 Jahre alten Mädchen begangen hatte. Darüber hinaus verschaffte er sich laut Urteil kinderpornografisches Material. Während der gesamten Verhandlung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
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