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Supermarkt-Erpresser: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Der Supermarkt-Erpresser sitzt im Gericht auf der Anklagebank
Der Supermarkt-Erpresser (hinten, M) sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank. Foto: Felix Kästle/dpa
Der Supermarkt-Erpresser (hinten, M) sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank. Foto: Felix Kästle/dpa

RAVENSBURG. Der wegen vergifteter Babynahrung verurteilte Supermarkt-Erpresser sieht in einem erneuten Prozess gegen ihn einen Sachverständigen als befangen an - das Landgericht Ravensburg hat einen entsprechenden Antrag des 56-Jährigen am Freitag jedoch zurückgewiesen. Der Angeklagte hatte angegeben, er lehne den psychiatrischen Gutachter ab, da dieser einseitig und unvollständig über ihn berichtet habe. Die Kammer wies den Antrag als unbegründet zurück. Auch weitere Anträge des Mannes wurden abgelehnt. Ob in dem Prozess am Freitag auch ein Urteil gesprochen wird, war zunächst nicht absehbar.

Der 56-Jährige steht seit März erneut vor Gericht. Er hatte 2017 mehrere Gläser Babynahrung mit einer gefährlichen Dosis Gift in Geschäften in Friedrichshafen platziert und von verschiedenen Handelsunternehmen 11,7 Millionen Euro gefordert. 2018 hatte das Landgericht ihn wegen versuchten Mordes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) 2019 in Teilen jedoch auf. Laut BGH hatte der Angeklagte vor dem Gift gewarnt, weshalb keine Tötungsabsicht vorliege. Der Mann habe sich aber der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht.

Der Mann hatte die Taten, bei denen niemand verletzt wurde, gestanden. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies er jedoch von sich und legte nach dem Urteil Revision ein. (dpa)