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Supermärkte müssen künftig Elektro-Schrott annehmen

Alte Elektrogeräte einfach im Supermarkt abgeben, egal wo sie gekauft wurden - und das soll funktionieren? Ja, sagt der Einzelhandel, die Geschäfte seien vorbereitet. Zu groß dürfen die Geräte allerdings nicht sein.

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Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Foto: Schmidt/dpa
Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen.
Foto: Schmidt/dpa

KREIS REUTLINGEN. Ab dem 1. Juli wird es für Verbraucher in Deutschland deutlich einfacher, gebrauchte Elektrogeräte sachgerecht zu entsorgen. Denn dann müssen auch Supermärkte und Discounter ausgediente Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones annehmen – egal ob sie bei ihnen gekauft wurden oder nicht. Den Weg zum oft abseits gelegenen kommunalen Recyclinghof oder zum Elektronikmarkt in der Innenstadt kann man sich dann sparen.

Dank der Neuregelung gebe es ab Freitag in Deutschland 25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte, betonte das Umweltbundesamt. »Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben«, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Das erleichtere dank der besseren Erreichbarkeit und der längeren Öffnungszeiten die Entsorgung.

»Der Einzelhandel ist gewappnet und mit seinen Vorbereitungen auf der Zielgeraden. Alle werden pünktlich zum 1. Juli mit Rücknahmesystemen starten und den Kunden möglichst einfach die Gelegenheit geben, ihre Elektroaltgeräte zurückzugeben«, sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Antje Gerstein, kurz vor dem Stichtag.

Große Lebensmittelhändler startklar

Auch die großen deutschen Lebensmittelhändler signalisierten bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur Startbereitschaft. Deutschlands größer Lebensmittelhändler Edeka verspricht: »Ab dem 1. Juli 2022 können unsere Kundinnen und Kunden Elektrogeräte in unseren Märkten abgegeben.« Und Wettbewerber Rewe verriet sogar, wie das konkret in seinen Läden konkret aussehen soll: »Sie melden sich einfach an der Kassen, dann wird geprüft, ob das Gerät rücknahmewürdig ist.« Die Geräte würden danach fachgerecht entsorgt. Das Gleiche gilt den Angaben zufolge auch für Netto und Penny, die Discounttöchter der beiden Handelsriesen.

Aldi verspricht ebenfalls eine »einfache und unkomplizierte Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten« in allen Märkten in Deutschland, ebenso Lidl. Dort sollen Kunden die Altgeräte an der Kasse abgeben. »Das entspricht der vom Kunden gelernten Praxis, Waren umzutauschen oder im Rahmen unserer Garantieregelung zurückzugeben«, betonte das Unternehmen.

Hinweise vom Landratsamt Reutlingen

Spätestens zum 1. Juli muss der Lebensmittelhandel ausgediente elektrische Geräte unter bestimmten Voraussetzungen annehmen. Das Reutlinger Landratsamt weist in einer Pressemitteilung darauf hin: Unabhängig davon, wie man seine Elektrogeräte fachgerecht entsorgt, herausnehmbare Akkus und Batterien müssen unbedingt vorher entfernt werden. Bis zu einer bestimmten Größe können die Stromspeicher ebenfalls beim Lebensmittelhandel in einer Batteriebox kostenfrei entsorgt werden. E-Bike-Akkus werden wegen ihrer Größe nur vom Fahrradhandel zurückgenommen. Bei anderen großen Akkus, wie beispielsweise aus Gartengeräten, fragt man am besten im Elektrohandel oder Baumarkt nach Entsorgungsmöglichkeiten. (eg)

Hintergrund ist eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes. Sie verpflichtet ab dem 1. Juli auch Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.

Konkret müssen die Händler künftig Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge – also etwas Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones – auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art.

Abfallexperte sieht Schritt in die richtige Richtung

Für den Abfallexperten Rolf Buschmann vom Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist die Neuregelung trotz solcher Einschränkungen ein Schritt in die richtige Richtung. »Es ist eine zusätzliche Vereinfachung für die Verbraucher«, sagt er. Das sei wichtig. Denn: »Gerade bei den Elektrogeräten ist der Rücklauf bislang echt mäßig.«

Tatsächlich wurde die von der EU geforderte Sammelquote von 65 Prozent in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt deutlich verfehlt: Erreicht wurden gerade einmal 44,3 Prozent. Auch 2020 dürfte sich daran nicht viel geändert haben, heißt es in der Branche. »Wir brauchen tatsächlich viel mehr Abgabemöglichkeiten im Handel«, sagt BUND-Experte Buschmann.

Der Handel sieht das natürlich etwas anders. »Die zusätzliche Belastung des Handels durch die Rücknahme von Altgeräten ist für viele Handelsunternehmen insgesamt erheblich«, klagte HDE-Geschäftsführerin Gerstein. Oft seien gerade in städtischen Lagen ohnehin nur kleine Lagerflächen vorhanden. »Wenn diese jetzt auch noch für die Lagerung von Elektroaltgeräten genutzt werden müssen, wird es vielerorts eng.« (dpa)