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Sturmgewehr-Streit vor Bundespatentgericht

Ein langjähriger Streit zwischen zwei der bekanntesten deutschen Waffenhersteller wird kommende Woche vor dem Bundespatentgericht verhandelt: Der Thüringer Sturmgewehrhersteller Haenel will ein Patent des Konkurrenten Heckler&Koch mit Sitz in Oberndorf am Neckar (Landkreis Rottweil) für nichtig erklären lassen, wie das Gericht am Freitag in München mitteilte.

Sturmgewehr von Haenel
Ein halbautomatisches Sturmgewehr steht auf einem Tisch in der Firmenzentrale von C.G. Haenel. Foto: Wolf von Dewitz
Ein halbautomatisches Sturmgewehr steht auf einem Tisch in der Firmenzentrale von C.G. Haenel.
Foto: Wolf von Dewitz

Beim europäischen Patent Nummer 2 018 508 geht es um den Schutz des Waffenverschlusssystems vor eindringenden Flüssigkeiten. Haenel argumentiert demnach, dass das Patent gar nicht hätte erteilt werden dürfen, weil die Technik nicht neu sei. Heckler&Koch weist das zurück. Es verhandelt der 7. Nichtigkeitssenat.

Die Namen der beiden Unternehmen nannte das Bundespatentgericht nicht, doch haben die Streitigkeiten zwischen beiden Sturmgewehrfabrikanten eine lange und in der Öffentlichkeit bekannte Vorgeschichte. Dabei geht es um einen Großauftrag der Bundeswehr für das nächste Sturmgewehr der Streitkräfte. Der Bund hatte Haenel zunächst den Auftrag erteilt, aber im März 2021 wegen Verletzung des Heckler&Koch-Patents wieder ausgeschlossen. Damit war der Weg frei für das schwäbische Unternehmen.

Sollte Haenel nun in München gewinnen und das Heckler&Koch-Patent für nichtig erklärt werden, könnte möglicherweise auch eine neue Runde im Wettbewerb um den Sturmgewehr-Auftrag folgen. Zuletzt war das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Streit befasst, im Juni hatten die Richter eine Beschwerde von Haenel abgewiesen.

© dpa-infocom, dpa:220916-99-788697/2