Der Bund mache es sich zu einfach, wenn er Länder und Kommunen mit diesen Herausforderungen alleine lasse. Er hätte sich gewünscht, »dass der Bund alles tut, um Personen, die nach Deutschland kommen, zu registrieren, eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und sie dann auch gesteuert in der Republik zu verteilen«.
Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland fliehen, müssen bei der Einreise vorübergehend keine Aufenthaltserlaubnis vorweisen. Das gilt, ebenfalls befristet, auch für diejenigen Geflüchteten, die keinen biometrischen Pass haben.
Infps des Bundesinnenministeriums zu den Einreiseregelungen für Ukraine-Flüchtlinge
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