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Streit unter Brüdern: Angeklagter griff zu Armbrust

Mit einer Armbrust soll ein Mann auf seinen eigenen Bruder geschossen haben. In der Familie gab es zuvor Streit um die Unterbringung der pflegebedürftigen Mutter. Vor Gericht offenbaren sich noch weitere Probleme.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid

Als es um die Unterbringung ihrer pflegebedürftigen Mutter geht, eskaliert ein Streit unter Brüdern. Ein 59-Jähriger ist vor dem Landgericht Ulm angeklagt, weil er zwei seiner Brüder beim gemeinsamen Elternhaus in Schlierbach (Kreis Göppingen) mit einer Armbrust bedroht sowie auf den jüngeren (55) geschossen und ihn dabei verletzt haben soll.

Zum Prozessauftakt am Dienstag ließ der 59-Jährige über seinen Verteidiger erklären: Er habe seine Brüder nur erschrecken wollen, nicht töten. Hätte er die beiden töten wollen, hätte er das Haus von hinten anfahren können, ohne gesehen zu werden, argumentierte der Mann in seiner Stellungnahme. Er habe sich bewusst dazu entschieden, das Haus von vorne anzufahren.

Vor Gericht wurde nach der Erklärung ein Mitschnitt eines Anrufs bei der Polizei vorgespielt. In dem Telefonat kündigte der Angeklagte die Tat bei der Polizei an. In der nächsten Viertelstunde werde es Tote geben, ist darauf zu hören. »Wenn Sie vorher kommen, ist gut.« Als ein Beamter am Telefon fragt, was der Beschuldigte vorhabe, erklärt er unverblümt: »Ich schieß’ Leute mit der Armbrust ab.«

Der Angeklagte hatte dazu in seiner Erklärung sinngemäß ausgeführt: Wenn er jemanden hätte töten wollen, hätte er nicht vorab die Polizei gerufen.

Vorausgegangen war der Eskalation ein längerer Streit unter den insgesamt vier Brüdern über die Unterbringung der gemeinsamen, pflegebedürftigen Mutter und »alles aus den letzten 30 Jahren«, wie der bedrohte jüngere Bruder schilderte. Der Angeklagte hatte zusammen mit der Mutter und einem weiteren vierten Bruder im Elternhaus gelebt. Laut Staatsanwaltschaft hatten der 55-Jährige und der 60-Jährige den Angeklagten kraft einer Vollmacht aufgefordert, das Haus innerhalb von dreieinhalb Stunden zu räumen. Daraufhin soll der Streit eskaliert sein.

Der 59-Jährige hat laut Ermittlungen die beiden nicht mit im Haus lebenden Brüder mit der Armbrust bedroht und aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Der Ältere sei der Aufforderung gefolgt, der Jüngere dagegen ins Haus gegangen. Dort soll der Beschuldigte auf seinen jüngeren Bruder geschossen haben, der hinter einer Glastür stand. Dabei sei dieser verletzt worden und habe unter anderem ein Hämatom erlitten. Das Urteil wird Mitte März erwartet.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-423628/4