In dem Streit wollten Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic mit Hilfe einer Klage die Stiftung in Friedrichshafen aus städtischer Hand lösen. Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie aufgelöst und die Verwaltung des Vermögens an die Stadt Friedrichshafen am Bodensee übertragen. Aus Sicht der beiden Brandenstein-Zeppelins geschah das unrechtmäßig.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies vor Kurzem eine Berufung der Kläger gegen einen erstinstanzlichen Gerichtsbeschluss ab. Dabei ging es nicht um die Sache, sondern nur darum, ob die Brandenstein-Zeppelins hierzu überhaupt klagen dürfen. Dies verneinten die Gerichte.
»Wir bedauern diese Entscheidung zutiefst, haben uns aber entschlossen, den Verwaltungsrechtsweg nicht weiter zu beschreiten«, teilte Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin mit, nachdem die Richter am Freitag ihre Gründe für das Urteil verkündet hatten.
»Umso mehr ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, um den offensichtlichen Missbrauch von Stiftungen durch die öffentliche Hand in politisch labilen Zeiten zu beenden«, erklärte Brandenstein-Zeppelin. Von dem Urteil seien Tausende Stiftungen betroffen, die in der Zeit des Nationalsozialismus und in der DDR aufgelöst wurden.
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