Justizministerin Marion Gentges (CDU) ist gegen den Vorschlag eines aus Richterinnen und Richtern zusammengesetzten Gremiums und brachte eine andere Kandidatin als neue Präsidentin für das Stuttgarter Oberlandesgericht ins Spiel. Weil diese aber vom sogenannten Präsidialrat abgelehnt wurde, hat das Ministerium eine einstweilige Verfügung beantragt, damit ein Gericht über die Frage entscheiden kann.
Der Vorgang rund um die OLG-Kandidatur und die Nachfolge von Cornelia Horz hat Seltenheitswert in der jüngeren Justizgeschichte. Die bisherige OLG-Präsidentin ist seit Mai im Ruhestand.
Gentges hatte für den vakanten OLG-Leitungsposten Beate Linkenheil favorisiert - und dem Präsidialrat der Richter vorgeschlagen. Er darf überprüfen, ob Fehler vorliegen. Dort wurde die Abteilungsleiterin im Justizministerium allerdings abgelehnt. Der Präsidialrat sprach sich für Andreas Singer aus, den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts.
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