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Streit um OLG-Chefsessel: Ministerium klagt gegen Richter

Der Streit zwischen dem Justizministerium und dem Präsidialrat über die Leitung des Oberlandesgerichts Stuttgart wird nun ein Fall für das Verwaltungsgericht. Das Justizministerium habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Entscheidung des Präsidialrats des Gerichts gestellt, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Ministerium und die Vertreter der Richterschaft sind sich nicht darüber einig, wer die Nachfolge von Cornelia Horz antritt. Die bisherige OLG-Präsidentin ist seit Mai im Ruhestand. Zunächst hatten »Stuttgarter Zeitung« und »Stuttgarter Nachrichten« (Freitag) über den in der jüngeren Justizgeschichte einmaligen Vorgang berichtet.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte für den vakanten Leitungsposten Beate Linkenheil favorisiert - und dem Präsidialrat der Richter vorgeschlagen. Er darf überprüfen, ob Fehler vorliegen. Dort wurde die Abteilungsleiterin im Justizministerium allerdings abgelehnt. Der Präsidialrat sprach sich für Andreas Singer aus. Der Präsident des Stuttgarter Landgerichts, der auch einmal Pressesprecher unter Justizminister Ulrich Goll (FDP) war, hatte sich ebenfalls um den Posten beworben.

Ein vor Pfingsten geführtes Einigungsgespräch zwischen Ministerium und Präsidialrat blieb erfolglos. Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass dann der Richterwahlausschuss angerufen werden soll, dem sowohl Vertreter der Richterschaft als auch Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien angehören. Dass sich das Ministerium nun allerdings dazu entschlossen hat, die Stellungnahme des Präsidialrats gerichtlich überprüfen zu lassen, ist ein ungewöhnliches Vorgehen.

Ein Sprecher von Gentges sagte auf Anfrage: »Dadurch, dass der Präsidialrat eine Ermessensentscheidung der Ministerin durch eine eigene ersetzt hat, hat der Rat seine Kompetenz überschritten, da ihm nur eine Kontrollkompetenz zusteht. Und dies lassen wir nun gerichtlich überprüfen.« Ob das stimmt, muss nun das Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren prüfen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst unklar, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Sprecher von Gentges sagte weiter: »Mit diesem Vorgehen wollen wir Klarheit auch für künftige Fälle schaffen und die Reichweite der Befugnisse des Präsidialrats klären. Die Beteiligung des Richterwahlausschusses ist gegebenenfalls die nächste Stufe dieses gesetzlich klar geregelten Verfahrens.«

Der Vorgang führte zu heftigen Diskussionen in Juristenkreisen. Justizministerin Gentges wurde parteipolitisches Handeln vorgeworfen. Der rechtspolitische Sprecher der FDP, Nico Weinmann, sagte: »Das Justizministerium muss umgehend den Verdacht ausräumen, dass hier Posten nach Gutsherrenart vergeben werden.« Gerade die Justiz, deren Unabhängigkeit ein hehres Gut sei und die auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz fuße, könne und dürfe sich solche Signale nicht erlauben.

Die SPD forderte eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. SPD-Rechtsexperte Boris Weirauch sagte: »Die Ministerin muss gegenüber dem Landtag hierzu Rede und Antwort stehen, zumal durch ihr Vorgehen, die für diesen Fall gesetzlich vorgesehene Einberufung des Richterwahlausschusses ausgehebelt wird.«

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:220624-99-788866/3