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Streit um Erbe von Künstler Schlemmer geht in nächste Runde

Der jahrelange Rechtsstreit um das Erbe des Stuttgarter Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer (1888-1943) geht in eine weitere Runde. Weil die Klägerin Berufung gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegt hat, wird das Verfahren nach Angaben vom Donnerstag an das Oberlandesgericht abgegeben. Es werde dann dort neu geprüft, erklärte ein Sprecher des Landgerichts. Auch der Beklagte habe noch Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts hatte Mitte Juni verkündet, dass ein Enkel Schlemmers einen Großteil der Werke - rund 1000 - an eine andere Enkelin zur Versteigerung freigeben müsse. Diese hatte in dem Nachlassstreit die Herausgabe von etwa 1600 Einzelstücken verlangt. Der Streitwert wurde mit 38 Millionen Euro beziffert. Beide Enkel nehmen für sich in Anspruch, das Erbe ihres Großvaters bewahren zu wollen. Ein Mediationsverfahren war zuvor gescheitert.

Mit Blick auf die mögliche Berufung hatte die Klägerin selbst einige Tage nach der Entscheidung »Stuttgarter Zeitung« und »Stuttgarter Nachrichten« gesagt, sie traue dem Frieden noch nicht. Um das Verfahren finanzieren zu können, habe sie die wenigen Werke ihres Großvaters verkaufen müssen, die ihre Mutter ihr vererbt habe. »Wenn ich mir vor Augen führe, wie viel Zeit, Geld und Lebensenergie nötig waren, um mein gutes Recht einzufordern, wird mir ganz schlecht.«

Über den Nachlass von Schlemmer wird seit über 20 Jahren vor Gericht gestritten. Der gebürtige Stuttgarter gilt als einer der vielseitigsten Künstler des 20. Jahrhunderts. Er arbeitete nicht nur als Maler und Bildhauer, sondern auch als Bühnengestalter.

Mitteilung des Landgerichts

© dpa-infocom, dpa:230720-99-471590/2