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Strafkammer lehnt Aussetzung von Doppelgängerin-Prozess ab

Hat eine junge Frau eine ihr ähnlich sehende Doppelgängerin mit einem Komplizen brutal ermordet, um ein neues Leben zu beginnen? Bislang haben die beiden Angeklagten im Prozess geschwiegen. Nun soll es einen neuen Anlauf für die Aussage der Beschuldigten geben.

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg/DPA
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Foto: Jonas Walzberg/DPA

Das Landgericht Ingolstadt hat am Montag die Aussetzung des Prozesses um den Mord an einer Doppelgängerin aus Baden-Württemberg abgelehnt. Allerdings gab die Strafkammer der angeklagten 24-Jährigen und deren Anwälten noch eine weitere Woche Zeit, um sich auf die Beschuldigtenaussage vorzubereiten. Am 30. Januar, dem dritten Verhandlungstag, werden nun die Erklärungen der beschuldigten Frau und des mitangeklagten 25 Jahre alten Mannes erwartet.

Die Ingolstädterin soll in einem sozialen Netzwerk gezielt nach ihr ähnlich sehenden Frauen gesucht haben, um eine davon zu töten - und so den eigenen Tod zu inszenieren. Laut Anklage hatte letztlich eine 23-Jährige aus Eppingen bei Heilbronn auf die Kontaktversuche reagiert.

Die 24-jährige Deutsch-Irakerin soll dann zusammen mit dem 25-jährigen Kosovaren unter einem Vorwand die Frau daheim abgeholt und mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Leiche war im August 2022 im Auto der Angeklagten in Ingolstadt gefunden worden. Die beiden Verdächtigen haben laut Staatsanwaltschaft nach der damaligen Festnahme den Mordvorwurf bestritten und dann während der Ermittlungen geschwiegen.

Die vier Verteidiger der Angeklagten hatten eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil ihrer Ansicht nach noch Zeit nötig sei, neu vorgelegte Ermittlungsakten zu prüfen. Die Strafkammer sah allerdings keinen Grund, diesem Antrag zu folgen. Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl verwies darauf, dass das Verfahren bei in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten beschleunigt durchgeführt werden müsse und der Prozess noch mindestens bis Mai laufe. Dadurch sei ausreichend Zeit für die Verteidiger, die Akten zu prüfen und Beweisanträge zu stellen.

Da das Verfahren durch die langwierige Diskussion um eine Aussetzung bereits zu Beginn in Verzug geraten ist, plant die Strafkammer nun schon weit über die ursprünglichen 28 Termine hinaus weitere Verhandlungstage. Kliegl sagte, dass eine Prozessdauer bis in den September hinein möglich sei.

© dpa-infocom, dpa:240121-99-697375/4