Die SNCF, zwei Tochtergesellschaften und drei Beschäftigte müssen sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Darunter befindet sich der Lokführer, der den Zug am 14.11.2015 am Ende der aus Paris kommenden Schnellfahrstrecke rund 20 Kilometer nördlich von Straßburg zu spät abbremste und mit überhöhtem Tempo in eine Kurve fuhr. Der mit Bahnpersonal, Technikern und Gästen besetzte Testzug entgleiste und stürzte bei Eckwersheim teils in den Rhein-Marne-Kanal.
Damals ging es um die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts der Schnellfahrstrecke von Paris nach Straßburg. Am Unglückstag sollte der Zug bei der Testfahrt schneller als im späteren regulären Verkehr auf der Strecke unterwegs sein. Ein Sicherungssystem, das den Zug normalerweise vor der Kurve zwangsweise abgebremst hätte, war dazu außer Betrieb gesetzt worden. Die Eisenbahner schätzten den Punkt falsch ein, ab dem sie den Zug abbremsen mussten. Statt mit erlaubtem Tempo 176 erreichte der Zug die Kurve mit 265 Kilometern pro Stunde. Ein Urteil in dem Prozess mit 89 Nebenklägern wird ab Donnerstag erwartet.
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