Der 46-Jährige könne dagegen Einspruch einlegen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall komme es zum Prozess am Amtsgericht. Einem Bericht der »Badischen Zeitung« zufolge ist ein solcher Einspruch erfolgt. Ein Sprecher des Amtsgerichts Freiburg konnte am Donnerstag dazu aber zunächst keine Auskunft geben.
Bei dem Vorfall im Juni 2021 soll der Polizist privat mit einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus der Spruch »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« fiel. Man habe aber weder ermitteln können, ob der Beamte das gesagt habe, noch habe man widerlegen können, dass es sich bei dem Spruch um eine Äußerung zu einem Vorfall aus der Vergangenheit gehandelt habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf der Volksverhetzung sei deshalb fallengelassen worden.
Nach dem Spruch war ein Streit zwischen der siebenköpfigen Gruppe um den Polizisten und einem 37-jährigen Letten ausgebrochen, der die Worte auf sich bezog. Bei der Auseinandersetzung soll der Polizist dem 37-Jährigen gedroht haben. Womit wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Gegen mehrere andere Beteiligte erwirkte die Behörde demnach Strafbefehle wegen Bedrohung, versuchter Körperverletzung und Beleidigung.
Die Freiburger Polizei hatte nach dem Vorfall dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Beamten angekündigt, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten: »Entsprechende Verhaltensweisen haben beim Polizeipräsidium Freiburg keinen Platz und laufen unserem Werteverständnis zutiefst zuwider.« Derzeit sei der 46-Jährige weiter im Dienst, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag. »Wir müssen erst das komplette Strafverfahren abwarten.«
Bericht »Badische Zeitung« (kostenpflichtig)
© dpa-infocom, dpa:220505-99-172315/3