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Stichwahl um Oberbürgermeister-Nachfolge in Rastatt

Zum ersten Mal gibt es im Zuge einer Oberbürgermeisterwahl in Baden-Württemberg eine Stichwahl: Wer dem Rastatter Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch (CDU) im Amt folgt, entscheidet sich erst am 15. Oktober. Dann treten Monika Müller (SPD/49) und Michael Gaska (parteilos/36) gegeneinander an. Beim ersten Durchgang am Sonntag hatte keiner der Bewerberinnen und Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Nach den neuen Regeln in Baden-Württemberg geht es bei der Stichwahl nur noch um die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang.

Oberbürgermeisterwahl Rastatt
Blick auf das Rathaus der Stadt Rastatt. Foto: Uli Deck/DPA
Blick auf das Rathaus der Stadt Rastatt.
Foto: Uli Deck/DPA

Rund 38.000 Bürgerinnen und Bürger in Rastatt sind aufgerufen, ein neues Stadtoberhaupt für acht Jahre zu wählen. Wer noch nicht per Briefwahl abgestimmt hat, kann heute in eines der Wahllokale gehen. Die Amtszeit von Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch endet am 16. Dezember. Der CDU-Politiker tritt nach 16 Jahren im Amt nicht mehr an.

Um die Nachfolge bewerben sich die Rastatter CDU-Fraktionsvorsitzende Brigitta Lenhard (59), der Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel (58), die Wolfsburger Sozialdezernentin Monika Müller (SPD/49), der AfD-Fraktionschef im Kreistag Rastatt und Gemeinderatsmitglied Volker Kek (69) sowie Michael Gaska. Der parteilose 36-Jährige hat zum Thema Familienunternehmen promoviert und leitet das »Family Office Forum« in St. Gallen in der Schweiz.

Sollte beim ersten Wahlgang niemand von ihnen mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten, folgt eine Stichwahl am 15. Oktober. Dann geht es nur noch um die zwei Personen mit den höchsten Stimmanteilen im ersten Durchgang; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.

Bürgermeisterwahlen finden in Baden-Württemberg in der Regel unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Nur in kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern - Stadtkreise genannt - und sogenannten Großen Kreisstädten ab 20.000 Einwohnern werden die Rathauschefs als Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin bezeichnet.

Infos zur Wahl

Homepage Lenhard

Homepage Hentschel

Homepage Müller

Homepage Kek

Homepage Gaska

© dpa-infocom, dpa:230923-99-307259/2