Der Ausschuss dreht sich um sexuelle Belästigung in Landesbehörden, um Beförderungspraktiken bei der Polizei und um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Klenk konnte zu vielen Fragen der Abgeordneten keine Angaben machen.
Ein inzwischen suspendierter Inspekteur der Polizei soll vor einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kürzlich Anklage gegen ihn wegen sexueller Nötigung erhoben. Strobl hatte ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht - und war deshalb ebenfalls unter Druck geraten. Die Ermittlungen gegen den Minister wurden aber gegen Zahlung einer Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt. Klenk deutete an, dass er persönlich ein solches Angebot der Staatsanwaltschaft nicht angenommen hätte: »Ich selber hätte möglicherweise gesagt: Ich nehme es nicht an, klagt mich doch an.« Dennoch habe er Verständnis für die Entscheidung Strobls angesichts der möglichen Konsequenzen für ein Regierungsmitglied.
Mit Bezug zum Inspekteur habe er, was die Polizeiarbeit angehe, nichts Negatives gehört, sagte Klenk. »Nur Lob von allen Seiten.«
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