Logo
Aktuell Land

Staatsrechtler: Verbot der »Querdenker«-Demo war möglich

STUTTGART. Im Streit um die ausgeuferte Demonstration gegen die Corona-Auflagen am Osterwochenende in Stuttgart widerspricht der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis der Stadt. Es habe durchaus die Möglichkeit gegeben, die Großdemonstration mit bis zu 15.000 Teilnehmern vom vergangenen Samstag zu untersagen, sagte er den »Stuttgarter Nachrichten«. »Nach meinen Informationen habe ich keine Zweifel daran, dass das Land mit seiner Auffassung im Recht ist, dass die Demonstration hätte verboten werden können«, ergänzte Battis.

Erfahrungen bei ähnlichen Veranstaltungen unter anderem in Berlin und Kassel hätten gezeigt, dass sich die Veranstalter nicht an die geltenden Auflagen hielten. »Dass dies in Stuttgart auch so kommen wird, war von vornherein klar«, sagte Battis. Es sei »Unsinn«, sich in Pandemiezeiten auf die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu berufen. Hier habe bei Missachtung der Auflagen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Dritter eindeutig Vorrang.

Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) verteidigt dagegen die Haltung der Stadt. Er betont, es habe vor der Versammlung auf der Grundlage der Anmeldungen keinen rechtlich begründbaren Ansatz gegeben, ein Versammlungsverbot auszusprechen. Die gegenteilige Rechtsauffassung des Sozialministeriums sei »nicht nachvollziehbar«. Innenminister Thomas Strobl (CDU) will die Umstände rund um den Protest der Bewegung »Querdenken 711« aufarbeiten und prüfen lassen, ob solch »gefährliche Veranstaltungen« in der Corona-Pandemie erlaubt werden müssen. Am kommenden Montag (12. April) beschäftigt sich zudem der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags in einer Sondersitzung erneut mit den »Querdenkern«.

Mehr als 1.000 Polizisten waren am Samstag zusammen mit Einheiten aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei im Einsatz gewesen. Sie schritten wegen der Verstöße gegen die Corona-Regeln aber kaum ein. (dpa)