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Staatsanwaltschaft will Hauptverfahren gegen Ballweg

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will rechtlich gegen den Beschluss des örtlichen Landgerichts vorgehen, das Hauptverfahren gegen »Querdenken«-Initiator Michael Ballweg wegen versuchten Betruges und Geldwäsche nicht zu eröffnen. Man werde sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend in Stuttgart mitteilte. Zuvor berichtete die Tageszeitung »Südkurier«.

Michael Ballweg
Michael Ballweg hält auf einer Bühne vor der JVA Stuttgart-Stammheim eine Rede. Foto: Julian Rettig/DPA
Michael Ballweg hält auf einer Bühne vor der JVA Stuttgart-Stammheim eine Rede.
Foto: Julian Rettig/DPA

Der 48-Jährige soll unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation »Querdenken 711« im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ballweg hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im April aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Mitteilung der Ermittler wurde Ballweg nicht namentlich genannt und lediglich als »Gründer von «Querdenken 711»« bezeichnet.

Die »Querdenken«-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.

Mitteilung Staatsanwaltschaft Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:231010-99-518720/2