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Aktuell Prozess

Staatsanwaltschaft Tübingen: Lebenslang für Frau wegen Mordes an Mutter

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat im Fall eines angeklagten Muttermordes eine lebenslange Haftstrafe für die 48-jährige Tochter beantragt. Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher ging in ihrem Schlussplädoyer am Montag vor dem Landgericht Tübingen zudem von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, kann die Verurteilte nur in Ausnahmefällen schon nach 15 Jahren freikommen. Der Verteidiger Christian Schmidtberg beantragte, seine Mandantin vom Vorwurf des Mordes freizusprechen.

Das Landgericht in Tübingen.
Das Gerichtsgebäude in Tübingen. Foto: Ralf Rittgeroth
Das Gerichtsgebäude in Tübingen.
Foto: Ralf Rittgeroth

Die Angeklagte aus dem Kreis Calw soll im Oktober vergangenen Jahres zunächst versucht haben, ihre schlafende Mutter mit einem Kissen zu ersticken. Als diese aufwachte und sich wehrte, soll die Tochter sie mit einer Eisenstange tödlich verletzt haben. Grund dafür war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass sie wegen »beengter finanzieller Verhältnisse« monatelang Geld vom Konto der Mutter für sich abgebucht hatte. Insgesamt geht es um einen Schaden durch Betrug und Urkundenfälschung von mehr als 17.000 Euro.

Das soll die Mutter herausbekommen haben. Die 48-jährige Tochter soll daraufhin Angst um ihr Erbe und vor strafrechtlichen Folgen bekommen haben. Auch hatte sie Angst, von der Mutter aus dem Haus geworfen zu werden, in dem die Angeklagte lebte. (dpa)