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Staatsanwaltschaft ficht Urteil gegen Polizei-Inspekteur an

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ficht den Freispruch für den baden-württembergischen Inspekteur der Polizei wie angekündigt an. »Wir haben am Montag Revision eingelegt«, sagte ein Sprecher der Behörde am Samstag. Zuvor hatten andere Medien berichtet. Der Fall könnte damit in die nächste Runde gehen. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun prüfen, ob er die Revision zulässt.

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/DPA
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner/DPA

Das Landgericht Stuttgart hatte den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Dem Inspekteur war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16.000 Euro gefordert.

© dpa-infocom, dpa:230722-99-493552/3