Das Landgericht Stuttgart hatte den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Dem Inspekteur war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16.000 Euro gefordert.
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