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Staatsanwältin: Strafverfahren hat strenge Regeln

Nach der tödlichen Attacke auf einen Schüler in Offenburg wird gegen den 15 Jahre alten mutmaßlichen Angreifer in einem Verfahren nach dem Jugendstrafrecht ermittelt. Dieses unterliege strengen Regeln, sagte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Offenburg, Iris Janke, am Dienstag in Offenburg. So gebe es etwa strenge Vorgaben für die Informationspolitik der Ermittler. Außerdem müsse auch bei einem 15-Jährigen geprüft werden, ob er genügend Reife gehabt habe, um seine mutmaßliche Tat auch einsehen zu können. Das gelte besonders bei einem so schweren Vorwurf, sagte Janke. Das soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun ein Gutachter klären. Dieser soll auch untersuchen, ob sich der Tatverdächtige bei der Tat in einem »psychopathologischen Zustand« befunden habe. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig.

Pressekonferenz in Offenburg
Oberstaatsanwältin Iris Janke spricht während einer Pressekonferenz. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Oberstaatsanwältin Iris Janke spricht während einer Pressekonferenz.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Sollte sich der Verdacht gegen den mutmaßlichen Angreifer erhärten, drohe im Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren, sagte Janke.

Der Deutsche sitzt wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft. Der Jugendliche soll am vergangenen Donnerstag in sein Klassenzimmer gekommen sein und seinem Mitschüler mit einer Handfeuerwaffe unvermittelt in den Kopf geschossen haben. Das 15 Jahre alte Opfer wurde von zwei Schüssen getroffen, hatten die Ermittler bereits mitgeteilt.

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© dpa-infocom, dpa:231114-99-939920/4