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Staatsangehörigkeit von 2300 Geflüchteten geprüft

Seit geraumer Zeit kursieren Berichte über Ungarn, die sich als ukrainische Flüchtlinge ausgeben, um unrechtmäßig an Bürgergeld zu kommen. Doch nur in sehr wenigen Fällen bestätigt sich der Verdacht.

Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge
Drei aus der Ukraine stammende Frauen gehen in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) zu ihrem Quartier. Foto: Stefan Puchner/DPA
Drei aus der Ukraine stammende Frauen gehen in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) zu ihrem Quartier.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr 2334 Verdachtsfällen wegen Zweifeln an der Staatsangehörigkeit ukrainischer Flüchtlinge gemeldet - bestätigt hat sich der Verdacht aber nur in wenigen Dutzend Fällen. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums an den AfD-Abgeordneten Ruben Rupp hervor. Es geht im Kern darum, inwieweit Menschen mit ungarischer Staatsangehörigkeit hierzulande unrechtmäßig einen vorübergehenden Schutzstatus als ukrainische Flüchtlinge beantragen könnten - und damit etwa auch Anspruch auf Bürgergeld hätten.

Die Ausländerbehörden können seit gut einem Jahr solche Verdachtsfälle zentral an das Regierungspräsidium Karlsruhe melden. Eine Überprüfung finde dann durch die Behörden in Ungarn und der Ukraine über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt, berichtete das Justizministerium. Ergebnis der Überprüfungen: 61 Personen besaßen lediglich die ungarische Staatsangehörigkeit, 35 besaßen eine doppelte Staatsangehörigkeit. »Nach unserem aktuellen Stand handelt es sich derzeit nicht um ein Massenphänomen, wir wollen aber jedem Einzelfall konsequent nachgehen und vor allem auch weniger offensichtliche Fälle aufdecken«, betonte Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU). Seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 sind dem Papier zufolge 157.138 Geflüchtete aus der Ukraine nach Baden-Württemberg gekommen (Stand: 12. Mai).

In Baden-Württemberg seien seit vergangenem Jahr Personen bei Ausländerbehörden vorstellig geworden, die sich lediglich auf Ungarisch verständigten und erst kürzlich ausgestellte ukrainische Pässe vorlegten, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit. Es sei möglich, dass Angehörige der ungarischen Minderheit in der Ukraine neben einer ukrainischen Staatsangehörigkeit auch die ungarische Staatsangehörigkeit besäßen. »Eine zusätzlich bestehende ungarische Staatsangehörigkeit führt aber zum Ausschluss des Anspruches auf vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine. Die EU-Freizügigkeit ist hier vorrangig.«

© dpa-infocom, dpa:240529-99-198129/3