Die Kommunen wünschen sich mehr Spielraum bei der Entscheidung, wie schnell innerorts gefahren werden darf. Die Städte bräuchten mehr Kompetenz, um Ort und Höhe von Geschwindigkeitsbegrenzungen flexibel und gefahrenbezogen anzuordnen bis hin zu Tempo 30 als Grundgeschwindigkeit in der Stadt, sagte der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Frank Mentrup, zur ersten Verkehrssicherheitskonferenz Baden-Württemberg.
»Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit muss überall so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung der umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange vor Ort angemessen ist und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stärkt.« Das Verkehrsrecht solle liberalisiert und der kommunale Handlungsspielraum erweitert werden.
Vision Zero im Verkehr
Die Kommunen unterstützen nach Kräften das Ziel der »Vision Zero«, sagte Mentrup. »Es soll keine Todesopfer oder Schwerverletzten mehr im Straßenverkehr geben.« Dazu gehörten der Umbau von Straßenräumen, intensive Aufklärungsarbeit sowie dichte Kontrollen und konsequente Sanktionierung. Der Städtetag forderte die grün-schwarze Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Für die Autobahnen solle Tempo 130 und für die die Landstraßen ein Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde gelten. Dies würde den CO2-Ausstoß bundesweit auf einen Schlag um ein Sechstel reduzieren.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte, im Bundesrat sei vor wenigen Monaten mit der neuen Straßenverkehrsordnung beschlossen worden, Tempo 30 innerorts einfacher zu regeln, weil die Verkehrssicherheit höher gewichtet werde. Man müsse jetzt erstmal beobachten, wie sich das überarbeitete Gesetz bewährt. »Ich verstehe, dass die Kommunen sich noch mehr Handlungsspielraum wünschen, um generell eigenständig über Verkehrssicherheit und Temporeduzierung entscheiden zu können – sie kennen die lokalen Gegebenheiten am besten«, sagte Hermann.
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