Eigentlich werden Pflegeheime im Südwesten mindestens einmal im Jahr von den Heimaufsichtsbehörden kontrolliert - diese Regelprüfung entfiel aber im vergangenen Jahr in dem Rastatter Pflegeheim, in dem vor kurzem 15 Menschen an oder mit Corona starben. Das geht aus einem Schreiben von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) an den SPD-Abgeordneten Jonas Weber hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt in dem Fall unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
Das Heim sei 2019 und 2020 einer Regelprüfung unterzogen worden, schreibt Lucha darin. »Die Ergebnisse bei der pflegerischen Versorgung waren gut, so dass die Heimaufsichtsbehörde entschieden hat, die Prüfung 2021 ausschließlich durch den Medizinischen Dienst durchführen zu lassen.«
Neben der Heimaufsicht überprüft der sogenannte Medizinische Dienst die Heime im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen und der Verbände der Ersatzkassen. Dieser Medizinische Dienst habe das Heim in Rastatt am 27. April 2021 überprüft, schreibt Lucha. Dabei seien keine gravierenden Mängel festgestellt worden. Versäumnisse bei der heimrechtlichen oder infektionshygienischen Überwachung im Vorfeld des Ausbruchs seien nicht erkennbar. Regelprüfungen könnten unter anderem wegen Corona-Ausbrüchen in den Heimen und der erheblichen Belastung der Einrichtungen nicht regelhaft durchgeführt werden.
Die SPD sieht das ganz anders - und wirft Lucha Versäumnisse vor. Er verstehe nicht, warum man die Prüfzyklen zurückgefahren habe in der Pandemie, sagte der Abgeordnete Weber. Wenn man Besuchern mit der 3G-Regel Zutritt zu Heimen gewähre, könne man auch Kontrolleure in die Heime lassen. Die Heimaufsicht hätte in Rastatt frühzeitig den Impfstatus der Bewohner überprüfen und pflegerische Mängel erkennen können, ist er überzeugt.
Die Heimaufsicht gehe bis zum Patienten und verfüge über einen Katalog an Instrumenten bis hin zur Heimschließung, sagte Weber. Der Medizinische Dienst hingegen arbeite im Auftrag der Kassen, die Prüfung beziehe sich vor allem auf Dokumentationsstände, die Prüfer schauten sich Akten an etwa zur Medikamentenausgabe oder zur Wundbehandlung. Weber spricht von einer »Prüfung am Papier, nicht am Patienten«.
Man müsse die gesamte Heimaufsicht und den Umgang mit vulnerablen Gruppen neu überdenken, um frühzeitiger Missstände festzustellen, forderte Weber. Zudem müssten die lokalen Gesundheitsämter, die an der Belastungsgrenze stünden, personell besser unterstützt werden. Vor dem Fall in Rastatt habe es in einem Mannheimer Pflegeheim bereits Tote gegeben, sagte Weber. Bereits da hätte Lucha eine Taskforce ins Leben rufen müssen, um weitere Fälle zu verhindern.
In dem Heim in Rastatt sind 15 Menschen an oder mit Corona gestorben. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Das Landratsamt Rastatt hatte zuvor Strafanzeige wegen mehrerer Straftatbestände gegen verschiedene Personen des Trägers gestellt. Das Landratsamt ist der Ansicht, dass sich das Coronavirus im Pflegeheim ausbreiten konnte, weil Hygieneregeln und Hygienestandards nicht eingehalten worden seien. Neue Bewohner dürfen in dem Heim nicht mehr aufgenommen werden. Der Betreiber verwahrt sich gegen »pauschale öffentliche Vorwürfe« durch die Behörden. Der Betreiber wies darauf hin, dass trotz Impfkampagne von den gestorbenen Bewohnern sehr wenige zweimal geimpft gewesen seien und niemand geboostert.
© dpa-infocom, dpa:220218-99-183680/2