BAD BOLL. Das teilte Landeschef Andreas Stoch am Samstag bei einer Klausurtagung des Landesvorstands in Bad Boll (Kreis Göppingen) mit. Er sprach von einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer spürbaren Entlastung von Familien in Baden-Württemberg. Nach Angaben von SPD-Generalsekretär Sascha Binder kann jetzt der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht werden.
Die nächste Stufe des Volksbegehrens könne nach der rechtlichen Prüfung durch das Innenministerium im April beginnen. Dann sei nach den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes sechs Monate Zeit, Unterschriften von einem Zehntel der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg zu sammeln - etwa 770 000 wären nötig.
Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Entscheidend ist, wofür sich die Mehrheit in der Volksabstimmung ausspricht. Zudem ist eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg nur dann gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum). (dpa)