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SNCF und Lokführer nach TGV-Unfall im Elsass verurteilt

Für ein folgenschweres Bahnunglück mit elf Toten im Elsass sind die Staatsbahn SNCF, der Lokführer und weitere Angeklagte schuldig gesprochen worden. Es gibt hohe Geldbußen und Bewährungsstrafen.

SNCF und Lokführer nach TGV-Unfall im Elsass verurteilt
Der TGV entgleiste bei überhöhtem Tempo und stürzte teils in einen Kanal. (Archivbild) Foto: Jean Marc Loos/DPA
Der TGV entgleiste bei überhöhtem Tempo und stürzte teils in einen Kanal. (Archivbild)
Foto: Jean Marc Loos/DPA

Neun Jahre nach der Entgleisung eines TGV-Testzugs im Elsass mit elf Toten und 42 Verletzten hat ein Gericht in Paris die Staatsbahn SNCF, den Lokführer und weitere Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der aus Paris kommende Zug war am 14. November 2015 kurz vor Straßburg am Ende der Schnellfahrstrecke viel zu spät abgebremst worden und mit überhöhtem Tempo in einer Kurve entgleist. Der mit Bahnpersonal, Technikern und Gästen besetzte Testzug stürzte bei Eckwersheim teils in den Rhein-Marne-Kanal. Es handelte sich um das weitaus schlimmste Unglück mit einem TGV in Frankreich seit Start des Schnellverkehrs vor über 40 Jahren.

Die Bahn, zwei Tochtergesellschaften und drei Beschäftigte hatten sich in dem Prozess verantworten müssen. Vor Gericht hatten die Angeklagten die Schuld auf jeweils andere Beteiligte geschoben und die Verantwortung von sich gewiesen. Der im Führerstand des TGV für das Bestimmen des Bremspunktes verantwortliche Eisenbahner wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie die Zeitung »Les Dernières Nouvelles d'Alsace« aus dem Gerichtssaal berichtete. 

Der Lokführer selbst erhielt eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Ein weiterer im Führerstand anwesender Eisenbahner wurde freigesprochen. Das Gericht verurteilte die SNCF zur Zahlung einer Strafe von 400.000 Euro, zwei ihrer Tochtergesellschaften müssen jeweils 225.000 Euro und 150.000 Euro zahlen.

Falsche Bremsberechnung führte zur Katastrophe

Damals ging es um die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts der Schnellfahrstrecke von Paris nach Straßburg, über die auch die Züge Richtung Stuttgart und Frankfurt fahren. Am Unglückstag sollte der Zug bei der Testfahrt schneller als im späteren regulären Verkehr auf der Strecke unterwegs sein. Ein Sicherungssystem, das den Zug bei zu hohem Tempo normalerweise vor der Kurve zwangsweise abgebremst hätte, war dazu außer Betrieb gesetzt worden.

Die Eisenbahner nahmen dann keine korrekte Berechnung des Punktes vor, ab dem sie den Zug hätten abbremsen müssen. Statt mit erlaubtem Tempo 176 erreichte der Zug die Kurve mit 265 Kilometern pro Stunde.

© dpa-infocom, dpa:241010-930-257219/1