Auch aus Sicht des Verteidigers der Frau liegt ein Totschlag vor - allerdings benannte er Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten und einen minderschweren Fall. So habe die 34-Jährige vor der Tat Drogen konsumiert, habe zudem massive Ängste gehabt. Der Anwalt berichtete zudem von einer psychischen Störung und einer Belastungsreaktion. Er sehe dreieinhalb Jahre Haft als angemessen an.
Die Angeklagte selbst entschuldigte sich am Mittwoch. »Es tut mir mehr wie leid«, sagte sie zu den Angehörigen des Opfers im Gerichtssaal. Sie könne die Tat nie wieder gut machen. Am Donnerstag um 13.30 Uhr soll das Urteil verkündet werden.
© dpa-infocom, dpa:231206-99-199267/2