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Aktuell Urteil

Sicherungsverwahrung und lange Haft für Schwimmlehrer

Mehr als zwei Monate hat sich das Gericht Zeit genommen, um Eltern, Kriminalbeamte und Sachverständige zu befragen. Seine Taten räumte ein wegen Kindesmissbrauchs angeklagter Schwimmlehrer nur zögerlich ein. Nun ist das Urteil gegen ihn gesprochen.

Der 34 Jahre alte Schwimmlehrer im Landgericht Baden-Baden mit einem Aktenordner vor dem Gesicht.
Der 34 Jahre alte Schwimmlehrer im Landgericht Baden-Baden mit einem Aktenordner vor dem Gesicht. Foto: dpa
Der 34 Jahre alte Schwimmlehrer im Landgericht Baden-Baden mit einem Aktenordner vor dem Gesicht.
Foto: dpa
BADEN-BADEN. Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs kleiner Mädchen während seiner Schwimmkurse muss ein 34 Jahre alter Schwimmlehrer zwölf Jahre in Haft. Das Landgericht Baden-Baden verhängte gegen den Deutschen am Montag zudem die Sicherungsverwahrung. Damit kann der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht freikommen. (Az.: 3 KLs 203 Js 12275/17).

Der 34-Jährige hat sich nach Überzeugung des Gerichts während von ihm geleiteten Schwimmkursen an seinen Opfern vergangen. Die Taten geschahen demnach im Schwimmbecken oder auch in der Umkleide von Schwimmbädern im Kreis Rastatt, Ortenaukreis, Kreis Calw sowie in Lörrach und Baden-Baden. Die schweren Übergriffe hatte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt. Entsprechende Aufnahmen waren bei Durchsuchungen seiner Wohnung sichergestellt worden.

Der Angeklagte hatte die Taten am zweiten Prozesstag in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung zum Teil eingeräumt, aber seinen ehemaligen Chef beschuldigt, ihn erpresst und zu einem Teil der Straftaten gezwungen zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich rasch als haltlos. Die Ermittlungen dazu wurden eingestellt.

Dem 34-Jährigen wurden rund 200 einzelne zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangene Taten zur Last gelegt. Darunter sind neben schwerem Missbrauch auch Nötigung, Körperverletzung und massive Einschüchterung einiger Kinder. Das jüngste war erst vier Jahre alt. Im Verlauf des Prozesses gab er einen Großteil der Taten zu.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zum Prozessauftakt angekündigt, neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung anzustreben. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten später pädophile Neigungen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Das Verfahren kam in Gang, als die Eltern von zwei Fünfjährigen im Sommer 2017 unabhängig voneinander Anzeige bei der Kriminalpolizei Rastatt erstatteten. Umfangreiche Ermittlungen folgten. Rund 160 Schwimmkurse, die der Angeklagte für jeweils bis zu 14 Kinder gegeben hatte, wurden überprüft und Hunderte von Eltern kontaktiert. Der Angeklagte sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. (dpa)