Weil er eine 89-jährige Frau aus Habgier ermordet haben soll, steht ein Pfleger in Freiburg vor Gericht. Der 26-Jährige werde sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern, kündigte sein Anwalt am Freitag an. Dem Angeklagten fehle die Erinnerung - zur Person wolle er frühestens in der nächsten Woche Auskunft geben. Dem 26-Jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, wird außer Mord auch versuchter Raub mit Todesfolge vorgeworfen.
Der aus Polen stammende Mann war laut Anklage in Herbolzheim im Kreis Emmendingen bei einem Ehepaar als Pflegekraft beschäftigt und wohnte im Haus. Der zur Tatzeit stark alkoholisierte Mann soll die Seniorin Ende Oktober vergangenen Jahres massiv geschlagen, mit einem Messer oder einer Schere verletzt und im Heizungskeller eingesperrt haben.
Zuvor hatte die 89-Jährige bemerkt, dass der Pfleger Schmuck stehlen wollte. Sie konnte noch die Polizei alarmieren - eine Streife traf etwa 15 Minuten später ein. Das schwer verletzte Opfer starb wenige Tage nach der Tat in einer Klinik.
Auch der 91 Jahre alte Ehemann der Frau starb nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft kurze Zeit nach dem Vorfall. Eine Obduktion habe allerdings keine Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben.
Der Angeklagte wurde am Freitag in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. »Alles verstanden?«, fragte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann nach der Anklageverlesung. »Ja«, antwortete der Pfleger. An seiner Seite saß eine Dolmetscherin für Polnisch. Laut Strafgesetzbuch droht bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Wie Oberstaatsanwaltschaft Karsten-Nils Schwarz berichtete, dauerte es am Tatabend eine Weile, bis die alarmierte Polizei die schwer verletzte Frau fand. Der Tatverdächtige habe zunächst an der Tür gesagt, es gebe keine Frau in dem Haushalt und es sei alles in Ordnung. Die Beamten hätten sich jedoch nicht abwimmeln lassen und hätten das Opfer schließlich entdeckt.
Der 26-Jährige habe zuvor bereits in Deutschland gearbeitet und sei als Pfleger über eine Agentur vermittelt worden. Die Arbeit bei dem Ehepaar begann er Anfang Oktober vergangenen Jahres. Er soll bereits an früheren Arbeitsplätzen Gegenstände entwendet haben, wie Schwarz berichtete. Der Verdächtige war nach der Tat auf Anordnung des Amtsgerichts Emmendingen in eine psychiatrische Klinik gekommen, wie Ermittler damals berichtet hatten. Für die Untersuchungshaft sitzt er einem Gefängnis. Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts soll bis zum 20. Oktober laufen.
Strafgesetzbuch, Paragraf 211 (Mord)
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