Logo
Aktuell Land

Selbstbestimmung für Behinderte: Landtag stimmt für Gesetz

Die Abgeordneten im Landtag haben geschlossen für eine bessere Selbstbestimmung von Behinderten abgestimmt.

Der Stuttgarter Landtag.
Der Stuttgarter Landtag. Foto: dpa
Der Stuttgarter Landtag.
Foto: dpa

Stuttgart. Alle fünf Fraktionen stimmten dem Vorschlag von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu. Damit wurde das Gesetz am Mittwoch in zweiter Lesung verabschiedet.

»Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ganz normal und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen leben teilnehmen können«, sagte Lucha im Stuttgarter Landtag. »Wir wollen, dass sie sich aussuchen können, wo und wie sie wohnen und wir wollen sie besser in den Arbeitsmarkt integrieren.«

Im Südwesten sind rund 80 000 Menschen mit Behinderung von der Neuregelung betroffen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen soll. Ein auf Baden-Württemberg angepasster Kriterienkatalog soll es Mitarbeitern in den Landratsämtern und Verwaltungen der Stadtkreise erleichtern, die Fähigkeiten und Defizite von Behinderten mit den Hilfen in Einklang zu bringen.

Träger der sogenannten Eingliederungshilfen sind die Land- und Stadtkreise. Die Oppositionsfraktionen forderten, die Kommunen mit den Kosten für die neuen Maßnahmen nicht allein zu lassen. Diese hatten zuvor über die massiven zusätzlichen Kosten geklagt.

Anfang 2017 trat bereits die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, die eine weniger strikte Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Betroffenen vorsieht. Der aktuellen Reform sollen 2020 und 2023 noch weitere Stufen folgen.