Eine unerklärliche Tat und ein Mann, der nichts erklären will: Im Baden-Badener Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen spricht das Landgericht an diesem Dienstagsein Urteil. Ein 34-jähriger Deutscher soll die Spielplatzfreundin seines Sohnes bei einem Übernachtungsbesuch ermordet haben. Ihm wird zur Last gelegt, das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Baden-Baden mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen zu haben. Danach soll er Feuer gelegt haben, um die Tat zu vertuschen - obwohl vier Verwandte im Haus schliefen, darunter sein sechsjähriger Sohn.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat die Tat nicht gestanden und im ganzen Prozess geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft ist sich aber sicher, dass die Beweismittel für eine Verurteilung ausreichen. Sie wirft dem gelernten Straßenbauer unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen vor. Sie fordert eine lebenslange Haftstrafe - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenkläger, darunter die Mutter und der Vater des getöteten Mädchens, schlossen sich dem in nichtöffentlicher Sitzung dem Vernehmen nach an. Der Pflichtverteidiger verzichtete demnach auf einen Antrag zum Strafmaß.
Warum das Verbrechen geschah, ist ungeklärt. Der Untersuchung durch einen Psychiater stimmte der Angeklagte nicht zu. Aus Sicht eines Gutachters spricht nichts für eine verminderte Schuldfähigkeit, auch Pädophilie war nicht festzustellen.
Der Angeklagte wuchs im Heim auf, doch er führte nach einem schwierigen Start ein unauffälliges Leben. Er galt als liebevoller Vater und als zuverlässig; er war bei Kindern beliebt. Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Mutter des Mädchens kannte den Mann vom Spielplatz. Nichts deutete für sie darauf hin, dass ihre Tochter bei ihm in Gefahr sein könnte.
Der Vater des Mädchens, der als Nebenkläger den Prozess verfolgte, hoffte bis zuletzt, dass der mutmaßliche Mörder sein Schweigen bricht. Auf einen Erklärungsansatz warteten er sowie weitere Angehörige, Prozessbeteiligte und Beobachter aber vergeblich.
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