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Sechs Jahre und neun Monate Haft nach tödlichem Ehestreit

Tödlicher Streit nach 37 Ehejahren: Ein Mann greift seine Frau an seinem Geburtstag an und erschlägt sie. Nun muss er mehrere Jahre ins Gefängnis. Sein Motiv bleibt aber auch nach dem Urteil im Dunkeln.

»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt

FREIBURG. Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau im Streit mit ihrem Ehemann ist der 68-Jährige zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg befand den Mann am Freitag des Totschlags für schuldig. Er hatte zugegeben, seine Frau im Streit mit einer Bierflasche und einem Glaskrug erschlagen zu haben. Die 62-Jährige starb am Tatort. Die Attacke ereignete sich im Juli in der Wohnung des Paares in Freiburg. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, der Verteidiger »deutlich unter fünf Jahre«. Zu seinem Motiv machte der Mann in dem Prozess keine Angaben (Az.: 1 Ks 200 Js 24683/18).

Der pensionierte Pädagoge habe nach 37 gemeinsamen Ehejahren seine Frau im Streit getötet, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Mit Bierflasche und Glaskrug habe er mindestens zehn Mal auf den Kopf der Frau geschlagen. Die tödliche Auseinandersetzung habe mindestens zehn Minuten gedauert. Die Tat ereignete sich laut Gericht am Geburtstag des Mannes an einem Sonntagmorgen nach dem Frühstück. Nachbarn hatten den lautstarken Streit gehört und die Polizei alarmiert. Diese nahm den Mann fest.

Der Mann, bei dem im vergangenen März eine Krebserkrankung diagnostiziert worden sei, habe die Tat in dem Prozess nicht erklären oder nachvollziehbar machen können, sagte die Richterin. Das Motiv bleibe im Dunkeln. Auslöser von ehelichem Streit sei die Krebskrankheit des Mannes und dessen Todesangst gewesen. Begründung für einen Totschlag sei das jedoch nicht. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den 68-Jährigen als voll schuldfähig eingestuft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen. Zur Frage, ob sie möglicherweise in Revision gehen, wollte sich am Freitag keiner der Beteiligten äußern.