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Aktuell Urteil

Schwerer Missbrauch eines Mädchens: Vier Jahre Haft

Für Oralsex gab es Süßigkeiten. Noch Jahre danach leidet ein Mädchen unter dem sexuellen Missbrauch durch seinen Babysitter. Vor Gericht zeigt der Mann Reue. Im Gefängnis soll er eine Therapie machen.

Angeklagter (l) sitzt mit Aktenordner vorm Gesicht neben Anwal
Der Angeklagte (l) sitzt mit einem Aktenordner vor seinem Gesicht neben seinem Anwalt Markus Kaißer (r). Foto: Thomas Burmeister/Archiv
Der Angeklagte (l) sitzt mit einem Aktenordner vor seinem Gesicht neben seinem Anwalt Markus Kaißer (r). Foto: Thomas Burmeister/Archiv

ULM. Mit Süßigkeiten und Drohungen hat sich ein 39 Jahre alter Mann ein kleines Mädchen gefügig gemacht und versucht, mit dem Kind Szenen aus Pornofilmen nachzuspielen. Wegen des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit Sechsjährigen verurteilte das Landgericht den Sozialhilfeempfänger aus Göppingen am Freitag zu vier Jahren Gefängnis (Az.: 3 KLs 41 Js 15518/16).

Das Gericht berücksichtigte - ebenso wie die Staatsanwaltschaft bei ihrer Strafforderung von fünf Jahren Haft -, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte. Damit habe er dem heute knapp neunjährigen Mädchen eine womöglich quälende Befragung vor Gericht erspart, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger.

Verteidiger Markus Kaißer hatte drei Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Der gesetzliche Rahmen hätte bis zu zwölf Jahre ermöglicht. Der Angeklagte sei aber »niemand, der planmäßig durch die Lande zieht und Kinder missbraucht«, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten »beschränkte geistige Fähigkeiten«.

Die heute 26-jährige Mutter hatte ihre Tochter dem Angeklagten, mit dem sie flüchtig bekannt war, an etlichen Wochenenden als Babysitter überlassen. Der Angeklagte, bei dem Ermittler 222 kinderpornografische Dateien fanden, habe sich die Rolle eine »Ersatzonkels« zunutze gemacht, erklärte der Richter. Mit Süßigkeiten habe er das Mädchen beispielsweise für Oralsex belohnt. Zugleich soll er gedroht haben, das Jugendamt werde das Kind »wegnehmen«, wenn es davon berichte.

In mindestens einem Fall, so räumte der Angeklagte ein, habe der seinerzeit vierjährige Bruder des Mädchens das Geschehen mit angesehen. Zu Hause hatte der Junge davon berichtet. Daraufhin erstattete der Vater Anzeige.

Das Mädchen ist heute in einem Heim untergebracht, weil die Mutter laut Jugendamt mit der Betreuung überfordert ist. Die Folgen des Missbrauchs seien gravierend, berichtete eine Erzieherin als Zeugin. Die heute Neunjährige habe Alpträume und halte körperliche Kontakte mit fremden Erwachsenen für normal.

Der Vertreter der Nebenklage machte auf die potenziellen langfristigen Folgen für das Opfer aufmerksam. »Wenn Sie aus dem Gefängnis herauskommen, fängt dieses Mädchen erst an, in Therapien das zu verarbeiten, was Sie ihm angetan haben.« Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte. »Ich schäme mich dafür«, sagte er und versprach: »Ich werde diesen Fehler nie wieder machen.« (dpa)