Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel sei ausschließlich immunisierten - geimpft und genesen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.
Das Landesgesundheitsamt hatte am Donnerstag für den Schwarzwald-Baar-Kreis einen außergewöhnlich starken Anstieg des Infektionsgeschehens innerhalb der vergangenen sieben Tage gemeldet. »So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner nach dem angegebenen Berichtsstand bei einem Wert von 659,6 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt«, hieß es.
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